Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, interne Meldestellen einzurichten und Hinweisgeber zu schützen. Wir setzen diese Meldestellen rechtssicher auf – und betreuen sie auf Wunsch vollständig als Ihre externe Meldestelle.
Eine interne Meldestelle ist mehr als ein Briefkasten: Sie muss vertraulich, unabhängig und rechtssicher betrieben werden. Als Kanzlei bringen wir die nötige Unabhängigkeit, anwaltliche Verschwiegenheit und Verfahrenssicherheit mit.
Als externe Meldestelle unterliegen wir der anwaltlichen Verschwiegenheit und agieren unabhängig von internen Hierarchien. Das schafft echtes Vertrauen bei Hinweisgebern – und rechtssichere Verfahren für Ihr Unternehmen.
Die Pflicht knüpft an die Beschäftigtenzahl an und gilt bereits ab einer vergleichsweise niedrigen Schwelle. Wir prüfen Ihre konkrete Pflichtenlage und setzen die Meldestelle passgenau um.
Ja. Das HinSchG erlaubt ausdrücklich die Auslagerung an einen unabhängigen Dritten. Als Kanzlei bieten wir dafür ideale Voraussetzungen: Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Verfahrenssicherheit.
Wir bewerten den Hinweis, wahren den Schutz des Hinweisgebers und leiten – abgestimmt mit Ihnen – bei Bedarf eine strukturierte interne Untersuchung ein. So bleibt die Aufklärung vertraulich und verteidigungsorientiert.
In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir, wo Handlungsbedarf besteht und wie wir Sie konkret entlasten. Diskret, praxisnah und auf Augenhöhe.
Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren