Whistleblowing,
rechtssicher und vertrauensvoll

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, interne Meldestellen einzurichten und Hinweisgeber zu schützen. Wir setzen diese Meldestellen rechtssicher auf – und betreuen sie auf Wunsch vollständig als Ihre externe Meldestelle.

Typische Ausgangslage

  • Unklar, ob und ab welcher Größe die Pflicht zur internen Meldestelle greift.
  • Sorge, dass eine interne Stelle nicht wirklich vertraulich und unbefangen agiert.
  • Eingehende Hinweise werden nicht fristgerecht oder nicht rechtssicher bearbeitet.
  • Fehlende Dokumentation und Repressalienschutz führen zu Haftungsrisiken.
  • Keine Ressourcen, um eine Meldestelle professionell zu betreiben.

Wie wir das lösen

  • Klare Prüfung der Pflichten nach HinSchG und passende Umsetzung.
  • Wir agieren als unabhängige, verschwiegene externe Meldestelle – ohne Interessenkonflikt.
  • Fristgerechte, rechtssichere Bearbeitung inkl. Rückmeldungen an Hinweisgeber.
  • Lückenlose, revisionssichere Dokumentation und wirksamer Repressalienschutz.
  • Vollständiger Betrieb der Meldestelle durch uns – entlastet Ihre Organisation.

Was wir für Sie übernehmen

Eine interne Meldestelle ist mehr als ein Briefkasten: Sie muss vertraulich, unabhängig und rechtssicher betrieben werden. Als Kanzlei bringen wir die nötige Unabhängigkeit, anwaltliche Verschwiegenheit und Verfahrenssicherheit mit.

Einrichtung

  • Prüfung der Melde- und Umsetzungspflichten nach HinSchG
  • Aufbau vertraulicher Meldekanäle (schriftlich, telefonisch, persönlich)
  • Verfahrensdokumentation, Richtlinien und interne Kommunikation
  • Schulung von Leitung und Beschäftigten

Betrieb & Fallbearbeitung

  • Wir übernehmen die Rolle der externen Meldestelle – unabhängig und verschwiegen
  • Entgegennahme, Prüfung und fristgerechte Bearbeitung von Hinweisen
  • Rückmeldungen an Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen
  • Bei Bedarf Überleitung in eine interne Untersuchung
Vorteil einer anwaltlichen Meldestelle

Als externe Meldestelle unterliegen wir der anwaltlichen Verschwiegenheit und agieren unabhängig von internen Hierarchien. Das schafft echtes Vertrauen bei Hinweisgebern – und rechtssichere Verfahren für Ihr Unternehmen.

Häufige Fragen

Ab wann muss unser Unternehmen eine Meldestelle haben?

Die Pflicht knüpft an die Beschäftigtenzahl an und gilt bereits ab einer vergleichsweise niedrigen Schwelle. Wir prüfen Ihre konkrete Pflichtenlage und setzen die Meldestelle passgenau um.

Kann eine Kanzlei die Meldestelle für uns betreiben?

Ja. Das HinSchG erlaubt ausdrücklich die Auslagerung an einen unabhängigen Dritten. Als Kanzlei bieten wir dafür ideale Voraussetzungen: Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Verfahrenssicherheit.

Was passiert, wenn ein Hinweis auf ernste Verstöße hindeutet?

Wir bewerten den Hinweis, wahren den Schutz des Hinweisgebers und leiten – abgestimmt mit Ihnen – bei Bedarf eine strukturierte interne Untersuchung ein. So bleibt die Aufklärung vertraulich und verteidigungsorientiert.

Verwandte Leistungen

Sprechen wir über Ihre Situation.

In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir, wo Handlungsbedarf besteht und wie wir Sie konkret entlasten. Diskret, praxisnah und auf Augenhöhe.

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