Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften persönlich – oft mit dem Privatvermögen. Wir sichern die Leitungsebene präventiv ab und verteidigen entschlossen, wenn Ansprüche im Raum stehen.
Die persönliche Haftung von Organen ist real und existenzbedrohend. Der beste Schutz ist eine nachweisbar sorgfältige Organisation und Entscheidungsfindung. Wo es dennoch zum Streit kommt, verteidigen wir konsequent.
Eine Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG kann eine Geldbuße gegen die Leitungsperson und – über § 30 OWiG – gegen das Unternehmen auslösen; nach § 29a OWiG können zusätzlich die wirtschaftlichen Vorteile eingezogen werden. Trägt das Unternehmen diese Belastung, droht der Regress gegen das verantwortliche Organ. Wir setzen genau hier an – präventiv wie in der Verteidigung.
Managerhaftung und Compliance sind zwei Seiten einer Medaille: Ein dokumentiert wirksames Compliance-System ist der wirksamste Nachweis pflichtgemäßen Handelns – und damit Ihr bester persönlicher Schutz.
Für die Verletzung seiner Sorgfalts- und Legalitätspflichten – etwa bei Pflichtverstößen, verspäteter Insolvenzantragstellung, Steuer- und Abgabenverstößen oder unzureichender Organisation. Die Haftung reicht bis ins Privatvermögen.
Nur, wenn sie richtig ausgestaltet ist. Deckungssummen, Ausschlüsse und Nachmeldefristen entscheiden im Ernstfall. Wir prüfen Ihren Schutz und schließen Lücken, bevor es darauf ankommt.
Ja. Auch Aufsichtsräte haften für Überwachungsfehler. Klare Prozesse, Dokumentation und eine angemessene D&O-Deckung reduzieren das Risiko erheblich – wir unterstützen dabei.
§ 130 OWiG sanktioniert die Verletzung der Aufsichtspflicht: Unterbleiben zumutbare Aufsichtsmaßnahmen und kommt es dadurch zu einer betrieblichen Zuwiderhandlung, droht der Leitungsperson eine Geldbuße. Über § 30 OWiG kann zusätzlich das Unternehmen mit einer Verbandsgeldbuße belegt werden, nach § 29a OWiG können erlangte Vorteile eingezogen werden. Trägt das Unternehmen diese Belastung, kann es intern Regress beim verantwortlichen Organ nehmen. Eine dokumentiert wirksame Aufsichts- und Compliance-Organisation ist hier der entscheidende Schutz.
In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir, wo Handlungsbedarf besteht und wie wir Sie konkret entlasten. Diskret, praxisnah und auf Augenhöhe.
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