Compliance macht vor dem öffentlichen Sektor nicht halt: Kommunen, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Gesellschaften unterliegen denselben – und teils schärferen – Anforderungen an Datenschutz, Hinweisgeberschutz und Governance wie die Privatwirtschaft. Wir begleiten den kommunalen Bereich seit Jahren praxisnah und verantwortlich.
Kommunen und kommunale Unternehmen stehen unter besonderer Beobachtung: Sie verarbeiten in großem Umfang personenbezogene und häufig besonders sensible Daten, sind an das Datenschutzrecht des Bundes und der Länder gebunden und unterliegen – als Beschäftigungsgeber – dem Hinweisgeberschutzgesetz. Wer hier auf gewachsene Strukturen vertraut, riskiert Beanstandungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Wir übersetzen die Anforderungen in Prozesse, die im Verwaltungsalltag tatsächlich funktionieren.
Compliance im öffentlichen Sektor ist kein Selbstzweck, sondern Ausdruck verantwortungsvollen Handelns gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Wir verbinden das Verständnis für kommunale Strukturen und Mitbestimmung mit der juristischen Präzision, die sensible Daten und öffentliche Verantwortung erfordern.
Ein Auszug aus unserer Arbeit für Kommunen und kommunale Unternehmen der vergangenen Jahre:
Vollständige Umsetzung der DSGVO-Anforderungen für eine großstädtische VHS – inklusive der Entwicklung und Einführung eines rechtssicheren, praktikablen Löschkonzepts.
Begleitung von Compliance-Verfahren und datenschutzkonforme Ausgestaltung interner Untersuchungen bei einem kommunalen Eigenbetrieb – aufklärungsstark und rechtssicher zugleich.
Wahrnehmung des Amtes des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Entsorgungsbereich – laufend und verantwortlich.
Reaktionsschnelle Bearbeitung und Meldung von Datenschutzvorfällen für Kommunen in Nordrhein-Westfalen – von der Erstbewertung bis zur Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.
Beratung bei der Erstellung einer Leitlinie zur Data Governance für eine Kommune und ihre Eigenbetriebe in NRW – als verbindlicher Rahmen für den Umgang mit Daten.
Implementierung und Betrieb der internen Meldestelle nach dem HinSchG für einen Abfallwirtschaftsbetrieb – inklusive der erforderlichen Abstimmung mit dem Personalrat.
Betreuung medizinischer Hochschulen bei Datenschutz und rechtlicher Compliance im besonders sensiblen Bereich der Gesundheitsdaten – mit dem gehörigen Maß an Sorgfalt.
Die dargestellten Mandate sind aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit und des Datenschutzes bewusst anonymisiert. Gern erläutern wir unsere Erfahrung im persönlichen Gespräch konkreter.
Ja. Das Hinweisgeberschutzgesetz erfasst ausdrücklich auch Beschäftigungsgeber des öffentlichen Sektors, und das Datenschutzrecht gilt für Kommunen und kommunale Unternehmen uneingeschränkt – oft mit zusätzlichen landesrechtlichen Anforderungen. Compliance ist damit auch im kommunalen Bereich Pflicht, nicht Kür.
Ja. Wir nehmen die Funktion des externen (behördlichen) Datenschutzbeauftragten für Kommunen, Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts wahr – unabhängig, fachlich fundiert und mit Erfahrung im öffentlichen Sektor.
Die Einrichtung interner Meldestellen und interne Untersuchungen berühren die Mitbestimmung. Wir binden den Personalrat von Anfang an sachgerecht ein und gestalten Verfahren so, dass sie mitbestimmungs- und datenschutzkonform sind.
Ja. Wir betreuen unter anderem medizinische Hochschulen im Umgang mit Gesundheitsdaten und kommunale Betriebe mit sozial- und personalbezogenen Daten – also gerade jene Bereiche, in denen die Anforderungen an Datenschutz und Vertraulichkeit am höchsten sind.
In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir, wo Handlungsbedarf besteht und wie wir Sie konkret entlasten. Diskret, praxisnah und auf Augenhöhe.
Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren