Compliance & Datenschutz
für Kommunen und kommunale Unternehmen

Compliance macht vor dem öffentlichen Sektor nicht halt: Kommunen, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Gesellschaften unterliegen denselben – und teils schärferen – Anforderungen an Datenschutz, Hinweisgeberschutz und Governance wie die Privatwirtschaft. Wir begleiten den kommunalen Bereich seit Jahren praxisnah und verantwortlich.

Typische Ausgangslage

  • Es hält sich die Annahme, Compliance und HinSchG beträfen nur die Privatwirtschaft.
  • Sensible Daten – von Sozial- bis Gesundheitsdaten – werden verarbeitet, ohne dass Prozesse belastbar dokumentiert sind.
  • Löschfristen und Betroffenenrechte sind in gewachsenen Verwaltungsstrukturen schwer umzusetzen.
  • Bei Datenpannen fehlt ein eingespielter Melde- und Reaktionsprozess.
  • Meldestellen müssen unter Einbindung von Personalrat und Mitbestimmung eingerichtet werden.
  • Interne Untersuchungen in öffentlichen Betrieben bergen besondere arbeits- und datenschutzrechtliche Fallstricke.

Wie wir das lösen

  • Wir schaffen Klarheit: Auch für den öffentlichen Sektor gelten verbindliche Compliance- und Datenschutzpflichten.
  • Belastbare, dokumentierte Verarbeitungs- und Löschkonzepte – auch für besonders sensible Datenkategorien.
  • Praxistaugliche Löschkonzepte, die sich in bestehende Verwaltungsabläufe integrieren lassen.
  • Vorbereitete Datenpannen-Prozesse inkl. Kommunikation mit der Landesdatenschutzbehörde.
  • Einrichtung und Betrieb interner Meldestellen – einschließlich Abstimmung mit dem Personalrat.
  • Rechtssichere Internal Investigations, die Mitbestimmungs- und Beschäftigtenrechte wahren.

Compliance gilt auch im öffentlichen Sektor

Kommunen und kommunale Unternehmen stehen unter besonderer Beobachtung: Sie verarbeiten in großem Umfang personenbezogene und häufig besonders sensible Daten, sind an das Datenschutzrecht des Bundes und der Länder gebunden und unterliegen – als Beschäftigungsgeber – dem Hinweisgeberschutzgesetz. Wer hier auf gewachsene Strukturen vertraut, riskiert Beanstandungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Wir übersetzen die Anforderungen in Prozesse, die im Verwaltungsalltag tatsächlich funktionieren.

Unsere Kompetenzfelder im kommunalen Bereich

  • Externe (behördliche) Datenschutzbeauftragung für Kommunen, Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • DSGVO-Umsetzung inkl. Verarbeitungsverzeichnis, DSFA und rechtssicheren Löschkonzepten
  • Management von Datenschutzvorfällen und Kommunikation mit den Landesdatenschutzbehörden
  • Einrichtung und Betrieb interner Meldestellen nach dem HinSchG – inkl. Personalratsbeteiligung
  • Data-Governance-Leitlinien für Kommunen und kommunale Betriebe
  • Internal Investigations und Complianceverfahren in kommunalen Eigenbetrieben
  • Besonderer Schutz sensibler Daten – etwa Gesundheitsdaten an medizinischen Hochschulen
Unser Verständnis

Compliance im öffentlichen Sektor ist kein Selbstzweck, sondern Ausdruck verantwortungsvollen Handelns gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Wir verbinden das Verständnis für kommunale Strukturen und Mitbestimmung mit der juristischen Präzision, die sensible Daten und öffentliche Verantwortung erfordern.

Ausgewählte Mandate

Ein Auszug aus unserer Arbeit für Kommunen und kommunale Unternehmen der vergangenen Jahre:

Datenschutz · Bildung

DSGVO-Umsetzung für die Volkshochschule einer deutschen Großstadt

Vollständige Umsetzung der DSGVO-Anforderungen für eine großstädtische VHS – inklusive der Entwicklung und Einführung eines rechtssicheren, praktikablen Löschkonzepts.

Compliance · Eigenbetrieb

Complianceverfahren & Datenschutz bei Internal Investigations eines kommunalen Eigenbetriebs

Begleitung von Compliance-Verfahren und datenschutzkonforme Ausgestaltung interner Untersuchungen bei einem kommunalen Eigenbetrieb – aufklärungsstark und rechtssicher zugleich.

Behördlicher DSB · AÖR

Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter für eine AÖR (Entsorgung)

Wahrnehmung des Amtes des externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Entsorgungsbereich – laufend und verantwortlich.

Datenpannen · NRW

Betreuung von Datenschutzvorfällen für Kommunen in NRW

Reaktionsschnelle Bearbeitung und Meldung von Datenschutzvorfällen für Kommunen in Nordrhein-Westfalen – von der Erstbewertung bis zur Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

Data Governance · NRW

Data-Governance-Leitlinie für eine Kommune und kommunale Eigenbetriebe

Beratung bei der Erstellung einer Leitlinie zur Data Governance für eine Kommune und ihre Eigenbetriebe in NRW – als verbindlicher Rahmen für den Umgang mit Daten.

Meldestelle · Abfallwirtschaft

Interne Meldestelle für einen Abfallwirtschaftsbetrieb in NRW

Implementierung und Betrieb der internen Meldestelle nach dem HinSchG für einen Abfallwirtschaftsbetrieb – inklusive der erforderlichen Abstimmung mit dem Personalrat.

Gesundheitsdaten · Hochschule

Datenschutz & rechtliche Compliance für medizinische Hochschulen

Betreuung medizinischer Hochschulen bei Datenschutz und rechtlicher Compliance im besonders sensiblen Bereich der Gesundheitsdaten – mit dem gehörigen Maß an Sorgfalt.

Die dargestellten Mandate sind aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit und des Datenschutzes bewusst anonymisiert. Gern erläutern wir unsere Erfahrung im persönlichen Gespräch konkreter.

Häufige Fragen

Gelten Compliance- und Hinweisgeberpflichten wirklich auch für Kommunen?

Ja. Das Hinweisgeberschutzgesetz erfasst ausdrücklich auch Beschäftigungsgeber des öffentlichen Sektors, und das Datenschutzrecht gilt für Kommunen und kommunale Unternehmen uneingeschränkt – oft mit zusätzlichen landesrechtlichen Anforderungen. Compliance ist damit auch im kommunalen Bereich Pflicht, nicht Kür.

Können Sie das Amt des behördlichen Datenschutzbeauftragten übernehmen?

Ja. Wir nehmen die Funktion des externen (behördlichen) Datenschutzbeauftragten für Kommunen, Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts wahr – unabhängig, fachlich fundiert und mit Erfahrung im öffentlichen Sektor.

Wie berücksichtigen Sie die Beteiligung des Personalrats?

Die Einrichtung interner Meldestellen und interne Untersuchungen berühren die Mitbestimmung. Wir binden den Personalrat von Anfang an sachgerecht ein und gestalten Verfahren so, dass sie mitbestimmungs- und datenschutzkonform sind.

Haben Sie Erfahrung mit besonders sensiblen Daten?

Ja. Wir betreuen unter anderem medizinische Hochschulen im Umgang mit Gesundheitsdaten und kommunale Betriebe mit sozial- und personalbezogenen Daten – also gerade jene Bereiche, in denen die Anforderungen an Datenschutz und Vertraulichkeit am höchsten sind.

Verwandte Leistungen

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