Schulungen & Fortbildungen
zu Compliance, Bußgeld & Datenschutz

Wissen ist der wirksamste Compliance-Baustein. Wir vermitteln Ihren Führungskräften, Mitarbeitenden und Fachkolleginnen und -kollegen praxisnah, was rechtlich gilt – verständlich, aktuell und auf Ihren Bedarf zugeschnitten. Seit Jahren schulen wir sowohl Unternehmen und Hochschulen als auch Rechts- und Fachanwälte.

Typische Ausgangslage

  • Compliance-Vorgaben scheitern in der Praxis oft daran, dass die Belegschaft sie nicht kennt oder nicht versteht.
  • Gesetzliche Schulungspflichten – etwa nach DSGVO oder NIS-2 – werden nicht nachweisbar erfüllt.
  • Standard-E-Learnings gehen an den konkreten Risiken des eigenen Hauses vorbei.
  • Fachanwältinnen und Fachanwälte müssen ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO nachweisen.
  • Nach einer Beanstandung fehlt der Nachweis, dass sensibilisiert und geschult wurde.

Wie wir das lösen

  • Maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die an den realen Prozessen und Risiken Ihres Hauses ansetzen.
  • Dokumentierte, nachweisbare Schulungen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten – prüffest für die Aufsichtsbehörde.
  • Aktuelle Inhalte aus der Beratungspraxis statt theoretischer Textbausteine.
  • FAO-relevante Fortbildungen mit Teilnahmebescheinigung für Rechts- und Fachanwälte.
  • Verständliche Vermittlung – vom Vorstand bis zur Sachbearbeitung, vom Grundlagenkurs bis zum Fachvortrag.

Zwei Formate, ein Anspruch

Ob interne Sensibilisierung oder anwaltliche Fortbildung – wir vermitteln komplexe Rechtsmaterie so, dass sie im Alltag ankommt und tatsächlich angewendet wird. Beide Referenten schulen seit Jahren regelmäßig.

Inhouse-Schulungen für Unternehmen & öffentliche Stellen

  • Datenschutz-Grundlagenschulungen für Beschäftigte (DSGVO, BDSG)
  • Compliance- und Antikorruptionsschulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende
  • Sensibilisierung zu Bußgeldrisiken und Ordnungswidrigkeitenrecht (u.a. § 130 OWiG)
  • Schulungen für Meldestellenbeauftragte und Hinweisgeberschutz
  • Spezialformate für Hochschulen – etwa zum Umgang mit Gesundheits- und Forschungsdaten

Fortbildungen für Rechts- und Fachanwälte

  • Vorträge und Seminare zu aktuellen Entwicklungen im Datenschutz- und IT-Recht
  • Fortbildungen zu Compliance, Managerhaftung und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Formate für Anwaltvereine, Akademien und Fortbildungsträger
  • FAO-taugliche Veranstaltungen mit Teilnahmebescheinigung
Erfahrung als Referenten

Wir referieren seit Jahren regelmäßig – unter anderem für Hochschulen sowie für Rechts- und Fachanwälte, etwa im Rahmen der Akademie Recht (Erika Gilb) und des Kölner Anwaltvereins. Diese kontinuierliche Vortragstätigkeit hält uns fachlich an vorderster Front – wovon unmittelbar auch unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren.

Häufige Fragen

Führen Sie Schulungen bei uns vor Ort durch?

Ja. Wir bieten Inhouse-Schulungen vor Ort ebenso an wie Online- und Hybridformate – je nachdem, was für Ihre Organisation am besten passt.

Sind die Fortbildungen für Fachanwälte nach § 15 FAO anrechenbar?

Unsere Fortbildungsformate sind inhaltlich auf die Anforderungen der Fachanwaltsfortbildung ausgerichtet und werden mit Teilnahmebescheinigung durchgeführt. Die konkrete Ausgestaltung stimmen wir mit dem jeweiligen Veranstalter ab.

Erhalten wir einen Nachweis über die Schulung?

Ja. Wir dokumentieren Inhalt, Teilnehmerkreis und Datum, sodass Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und im Rahmen Ihres Compliance-Management-Systems einen belastbaren Nachweis in der Hand halten.

Werden die Inhalte auf uns zugeschnitten?

Immer. Wir entwickeln die Schulung entlang Ihrer Branche, Ihrer Prozesse und Ihrer konkreten Risiken – statt standardisierter Folien von der Stange.

Verwandte Leistungen

Sprechen wir über Ihre Situation.

In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir, wo Handlungsbedarf besteht und wie wir Sie konkret entlasten. Diskret, praxisnah und auf Augenhöhe.

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